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Unfälle auf Treppen

Umwehrung

Umwehrung, auch Geländer, Treppengeländer, Brüstung, Brüstungsgeländer, Podestgeländer; Die Umwehrung ist ein Sammelbegriff für alle Absturzsicherungen an Treppen, Podesten, Balkonen und ähnlichen Gebäudebereichen. Umwehrung sind „…bauliche oder unbeschadet gesetzlicher Regelungen adäquate gestalterische Maßnahme(n) zur Sicherung gegen Absturz bei allen im üblichen Gebrauch zugänglichen Stellen…innerhalb und außerhalb eines Bauwerkes, der für die regelmäßige Benutzung … gedacht ist… Umwehrungselemente sind z. B. Geländer oder Brüstungen bei Treppen, Podesten, Balkonen, Balustraden, Galerien, Loggien, Rampen, Terrassen, Fenstertüren, Fensterbrüstungen..“ (ÖNORM B 5371).In Deutschland sind nach DIN 18065 Punkt 6.8.1 und nach der Musterbauordnung freie Seiten bei Treppenläufen und Podesten als Sicherung gegen Absturz mit Geländern auszustatten, wenn sie an mehr als 100 cm tiefer liegende Flächen angrenzen.In Österreich sind nach ÖNORM B 5371 Punkt 10.1 alle absturzgefährdeten Stellen (mehr als zwei Stufenhöhen) bei Bauwerken zu umwehren, nur bei öffentlich nicht zugänglichen Gebäudeteilen, z. B. Wohnungen und Arbeitsräumen, sind bis zu 60 cm Höhenunterschied zulässig. Weiteres siehe auch Geländer, Geländerhöhe, Geländerfüllung, Landesbauordnungen in Deutschland