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Stand der Wissenschaft Statik

Standsicherheits-nachweis

Standsicherheitsnachweis, statischer Nachweis, Standfestigkeitsnachweis, statische Berechnung, Sicherheitsplan, vereinfacht auch Statik

Standsicherheitsnachweise

Jede bauliche Anlage muss im Ganzen und in ihren einzelnen Teilen für sich allein standsicher sein. Das gilt auch für eine Treppe, denn diese ist das am häufigsten beanspruchte Bauteil eines Hauses und muss  Verkehrslasten tragen können. Deshalb benötigt jede Treppe, unabhängig von Gebäudeart und  Konstruktionstyp, einen Nachweis der Standsicherheit.

Der Standsicherheitsnachweis ist der rechnerische Nachweis der Stabilität von Tragwerken, wie z. B. Treppen. Standsicherheitsnachweise sind für alle Treppen erforderlich (da sie zu den tragenden Bauteilen zählen), auch in Bauten, welche aufgrund eines qualifizierten Bebauungsplanes genehmigungsfrei in Kleinsiedlungsgebieten etc. errichtet werden. Der Standsicherheitsnachweis berechnet den sogenannten Grenzzustand der Tragfähigkeit und der Gebrauchstauglichkeit, unter der Annahme von Sicherheitsfaktoren wie z. B. von dynamischen Lasten, und unter der Annahme genormter Materialfestigkeiten.

Für Treppen ist der Standsicherheitsnachweis unter Berücksichtigung des Eigengewichtes der Konstruktion für die in den Normen je nach Gebäudetyp festgelegten Nutzlasten (Verkehrslasten) zu erbringen, das sind Vertikallasten auf die Stufen und Podeste, als auch die Horizontallasten auf das Geländer. Die Nutzlasten für Treppen in Wohnhäusern betragen in Deutschland und Österreich für die Flächenlast 3,0 kN pro m² Treppenfläche, für die Einzellast 2,0 kN pro Stufe (auch an ungünstigster Stelle wie am Rand einer Mittelholmstufe) und für Horizontalkräfte 0,5 kN pro m Geländer, gemessen an der Oberkante. Die Nutzlasten für andere Verwendungszwecke bzw. Bauarten siehe für Deutschland in DIN 1055 bzw. für Österreich in ÖNORM B 1991, für die Schweiz gilt die SIA 261. Weiteres siehe Nutzlasten.

Rechnerische Nachweise müssen erbracht werden für Stahlbetontreppen und Stahltreppen, und für alle weiteren im Rahmen gültiger Normen nachweisbaren Treppen. Davon befreit sind herkömmliche Holztreppen, (gestemmte und aufgesattelte Holztreppen), allerdings nur, wenn ihre Materialdimensionen und Konstruktionsdetails dem Regelwerk handwerkliche Holztreppen entsprechen, welches als Gebrauchtauglichkeits- Nachweis anerkannt ist. Für moderne Treppen darf jedoch kein üblicher rechnerischer Nachweis geführt werden, z. b. für Tragbolzentreppen, geländertragende Treppen, Spindeltreppen, Faltwerktreppen sowie für alle weiteren modernen Treppen, da sie im Rahmen geltender Normen statisch nicht vollständig nachweisbar sind. Dafür ist eine europäische technische Zulassung erforderlich. Alternativ gibt es in manchen Ländern für Einzeltreppen das Verfahren der Zustimmung im Einzelfall, für einen vom Statiker erstellten Gebrauchstauglichkeitsnachweis.

Beton-, Stahl- und Holztreppen

Beton- und Stahltreppen Für Beton- und Stahltreppen sind genauso Standsicherheitsnachweise erforderlich wie für andere tragende Bauteile. Es wird also eine statische Berechnung benötigt.

Holztreppen 

Bei Holztreppen wird unterschieden:

  1. Treppen, die nach dem Regelwerk Handwerkliche Holztreppen gebaut werden. Der Nachweis gilt durch die Einhaltung des Regelwerks als erbracht.
  2. Sonderkonstruktionen, die als Standsicherheitsnachweis eine CE-Kennzeichnung (die Treppe entspricht einer europäischen Regel oder Zulassung) oder ein Ü-Zeichen (die Treppe entspricht einer deutschen Zulassung) tragen müssen.

Handwerkliche Holztreppen

Als so genannte herkömmliche Holztreppen bezeichnet man jene Konstruktionsweisen, deren  Gebrauchstauglichkeit man aufgrund sehr langer Erfahrungen kennt. Es haben der deutsche Tischlerverband in Zusammenarbeit mit dem Zimmererverband das „Regelwerk Handwerkliche Holztreppen“ geschaffen, dessen Einhaltung zu standsicheren Konstruktionen führt. Diese Treppen benötigen deshalb keinen zusätzlichen Standsicherheitsnachweis.


Sonderkonstruktionen

Für diese Treppenkonstruktionen, die in vielen Fällen als Systemtreppen gefertigt werden, wird eine Zulassung benötigt. Mit dieser Zulassung, heute eine Europäische Technische Zulassung, dokumentiert der Treppenhersteller gegenüber seinem Kunden,

- dass seine Treppenkonstruktion von einem unabhängigen Institut geprüft wurde
- er ein Kontrollsystem in seinem Herstellerwerk installiert hat, bei dem jede Treppe kontrolliert wird
- er jährlich von einem unabhängigen Institut geprüft wird
- und ein Schulungssystem für sich und seine Mitarbeiter zur ständigen Weiterbildung eingerichtet hat.

In der Zulassung ist festgehalten, welche technischen Randbedingungen vom Hersteller eingehalten werden müssen, z.B. die Anzahl der Stufen bis hin zu den einsetzbaren Materialien und den zugehörigen Traglasten der Treppe.

Achten Sie beim Kauf einer Treppe auf das CE-Zeichen. 

Dieses darf ein Hersteller nur dann auf die Treppe  anbringen, wenn die Treppe seiner Zulassung entspricht und somit im Sinne der Baugesetze gebrauchstauglich ist. Bei einer so gekennzeichneten Treppe dürfen Sie erwarten, dass die Konstruktion 50 Jahre lang die ihr zugesicherten Trageigenschaften erfüllt.